(Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.)
1. Eigentumsvorbehalt
Die Auftragsarbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der Auftragnehmerin.
2. Zahlungsvereinbarung
50% des vereinbarten Honorars sind fällig mit Auftragserteilung.
50% des verbleibenden Honorars sind bei Erhalt des Werkes zu überweisen.
3. Nutzungsrechtsübertragung
Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars gehen das Recht zur privaten Nutzung und das Eigentum an dem Werk auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmerin bleibt jedoch
das Recht vorbehalten, das Werk zu fotografieren und die Fotografie des Werkes für eigene Werbezwecke und als Referenz im Internet, auf Flyern oder bei Ausstellungen zu verwenden. Eine
gewerbliche Nutzung der Fotografie, etwa in einem Kalender, ist der Auftragnehmerin nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
4. Lieferung
Liefertermine, die verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich im Auftrag festzuhalten. Lieferfristen beginnen mit Auftragserteilung und Eingang der Anzahlung auf das Honorar
in Höhe von 50%. Die Lieferzeit beträgt üblicherweise 4-6 Kalenderwochen bei Zeichnungen, für Ölgemälde 3-6 Monate. Die Lieferung erfolgt frei ab Atelier der
Auftragnehmerin. Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich weltweit möglich. Sollten Sie ein Portrait aus dem Ausland bestellen, so bitten wir Sie möglichst darum, vor dem Kauf
die präzisen Versandkosten anzufragen.
5. Änderungen
Ergänzungen des Vertrages und Sondervereinbarungen werden nur wirksam bei schriftlicher Fixierung. Sollten Teile dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam sein, so gilt der
Restvertrag weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile sollen dann so ausgelegt werden, dass im Ganzen der Sinn des Vertrages erhalten bleibt.
6. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist das Atelier der Auftragnehmerin Anja Bräuer in Mörlenbach.
7. Gewährleistung
Bei der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistung handelt es sich um eine künstlerische Arbeit, für die sich die Auftragnehmerin eine weitgehende künstlerische Freiheit in Anspruch
nimmt. Im Rahmen der bei Auftragserteilung getroffenen Absprachen ist die Auftragnehmerin bei der Gestaltung des Werkes frei.
8. Bildrechte
Der Autraggeber versichert, dass das Fotomaterial, welches er der Auftragnehmerin als Vorlage zur Verfügung stellt, entweder sein Eigentum ist, oder er die Urheberrechte ggffs. geklärt hat und er somit der Künstlerin die Fotos rechtlich einwandfrei übergeben kann.